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Sozialversicherungsbeiträge (Liechtenstein) ab 01.01.2021

Aktualisiert: 21. Dez. 2020

Hier finden Sie die angepassten Beitragssätze per 01.01.2021 für die Sozialversicherungen in Liechtenstein. Kurz zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr.

Verwaltungskosten Beitragssatz (AHV) Der Verwaltungskosten Beitragssatz wird von 0.2875% auf 0.391% erhöht.

Arbeitgeber Beitrag (AHV) Der totale Arbeitgeber - Beitrag wird von 7.0875% auf 7.191% erhöht.

Krankenkassenbeitrag Erwachsene Der Krankenkassenbeitrag für Erwachsene wird von CHF 149.50 auf CHF 152.00 erhöht.

Krankenkassenbeitrag Jugendliche Der Krankenkassenbeitrag für Jugendliche / Lehrlinge 16-20 Jahre beträgt Neu CHF 76.00

AHV Mindestbeitrag Der AHV Mindestbeitrag wird von CHF 353.65 auf CHF 356.75 erhöht.

Allgemeines Wir bitten Sie allfällige Sanierungen, Prämienerhöhungen, Versicherungswechsel in der Unfallversicherung (OUFL) Krankentaggeld oder in der Pensionskasse ebenfalls zu berücksichtigen für die neuen Abzüge per 01.01.2021. Home Office für Grenzgänger (Auszug aus dem AHV Newsletter vom 14.12.2020) Liechtenstein und die Nachbarstaaten haben sich darauf verständigt, dass Grenzgänger nach Liechtenstein, die wegen Corona im Homeoffice sind, bis 30. Juni 2021 in Liechtenstein sozialversichert bleiben. Die grundsätzliche staatsvertragliche Regelung lautet: Wer als Grenzgänger die Arbeitszeit faktisch zu mehr als 25% auf Dauer in seinem Wohnstaat erbringt, kann nicht mehr in Liechtenstein sozialversichert werden. Er ist für die Zukunft in seinem Wohnstaat zu versichern. Im Newsletter 2020-03 vom 12. März 2020 haben die AHV-IV-FAK-Anstalten bekannt gegeben, dass wegen der Covid-19-Pandemie eine Ausnahme gemacht wird. Mit dieser Ausnahme können die Grenzgänger vorübergehend auch bei einem Homeoffice-Anteil von 100% in Liechtenstein versichert bleiben. Im Newsletter 2020-10 vom 29. Juli 2020 wurde bekannt gegeben, dass diese Ausnahme noch gilt. Dabei wurde auch angekündigt, dass die Arbeitgeber sich auf das Ende der Ausnahme vorbereiten müssen. Ein Zeitpunkt konnte damals noch nicht genannt werden. Nun ist klar, dass die Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice im Zusammenhang mit Corona bis 30. Juni 2021 beibehalten werden kann.


Wir danken Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit & das Vertrauen und wünschen Ihnen noch einen erfolgreichen Jahresendspurt und weiterhin Beste Gesundheit.



Sozialversicherungsbeiträge FL ab 01
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